Recht Ausland

Der Betrieb der Pedelc`s im Ausland ist entsprechend der dortigen Gesetze möglich bzw. unmöglich.


Straßenverkehrsgesetz § 1 Abs. 3: Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert .........

Dem steht z.B. der Formulierung einiger Landeswald- und Landesnaturschutzgesetzen: „… Das Befahren öffentlicher Wege mit Fahrrädern ohne Motorkraft … ist im Wald gestattet …“, nicht entgegen.

Denn ein Pedelec hat keine Motorkraft ( keinen Verbrennungsmotor ) sondern lediglich einen elektrischen Hilfsantrieb.


Schweiz:

Pedelec`s sind dort Motorfahrrader („Mofa“) in Art. 175 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS; SR 741.41) geregelt. Das bedeutet, dass Pedelcs dort Kraftfahrzeuge sind und Versicherungs und Vignettenpflichtig sind.